Immobilien
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Was versteht man unter dem Begriff „Immobilie“? Allgemein definiert ist die Immobilie ein Grundstück oder Bauwerk. Sie gilt als „unbewegliches Sachgut“. Da Immobilien in der Regel auf einem dazugehörigen Grundstück stehen und Boden als nicht vermehrbares Gut gilt, ist eine Immobilie eine sehr gute Geldanlage auch mit einer guten Baufinanzierung. Vorausgesetzt, sie erfüllt gewisse Kriterien. So ist der Zustand der Immobilie genauso wichtig wie der Ort, an dem sie steht. Alte Immobilien, die nicht dem neuesten Energiestandard entsprechen, haben natürlich einen geringeren Wert, als das neue Energiesparhaus. Wer eine alte Immobilie erwirbt, muss für die Wertsteigerung zunächst Geld investieren. Auch eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht und noch saniert werden muss, mag zwar in der Anschaffung günstig sein, doch unterliegt die Sanierung und Renovierung gesetzlichen Bestimmungen, die wiederum zu hohen Investitionskosten führen können. Ist eine Immobilie gut gelegen, meint man einen guten Anschluss an die örtliche Infrastruktur. Dies zeichnet sich durch eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsnetze sowie die Erreichbarkeit von Ärzten, Schulen und Geschäften aus. Eine Immobilie mit einer guten Infrastruktur hat einen höheren Wert, als die abgelegene Immobilie auf dem Land, die schwer zu erreichen ist. Die Lage ist der entscheidende Faktor.
Immobilien werden zudem nach ihrer Nutzung unterschieden. Es gibt Gewerbeimmobilien, die so genannt werden, weil sie überwiegend oder ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Das können Bürogebäude, Banken, Ämter oder ähnliche Gebäude sein. Sie dienen niemals dem Wohnzweck und die Verwendung liegt in der Ausübung eines Gewerbes.
In Sozialimmobilien findet die Betreuung von Kranken und Hilfsbedürftigen statt. Dazu gehören Pflege- und Altenwohnheime genauso wie das Kinder- oder Obdachlosenheim. Im engeren Sinne ist die Sozialimmobilie auch eine Gesundheitsimmobilie, wenn in ihr alte, behinderte, pflegebedürftige und schwerstkranke Menschen behandelt werden. Darunter fallen Krankenhäuser und Kliniken.
Bahnhöfe, Kraftwerksgebäude oder auch Hotels gehören zu den Spezialimmobilien. Sie wurden für eine ganz spezielle Nutzung errichtet. Und Immobilien, die nur dem reinen Wohnzweck dienen, werden als Wohnimmobilien bezeichnet.
Der Eigentumsübergang einer Immobilie ist ganz klar geregelt und erfolgt über drei Schritte. Der erste Schritt ist die Erstellung eines notariell beurkundeten Kaufvertrages. Im zweiten Schritt muss die Einigung über den Eigentumsübergang notariell beurkundet werden und im dritten Schritt wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Im Falle einer Immobilienfinanzierung ist es üblich, dass sich der Kreditgeber mit ins Grundbuch eintragen lässt. Dieser Eintrag sichert ihn gegen das Risiko des Forderungsausfalles ab. Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht weiter bedienen können, steht es dem Kreditgeber durch diesen Eintrag frei, die Immobilie zum Beispiel zu versteigern.